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Gesprächskreis ehemalige Synagoge Haigerloch e.V.
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Auszug aus der Satzung
G l i e d e r u n g
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben
§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeitrag
§ 7 Organe des Vereins
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
§ 12 Vorstand
§ 13 Gesetzliche Vertretung und Haftung
§ 14 Zuständigkeit des Vorstands
§ 15 Wahl und Amtsdauer des Vorstands
§ 16 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands
§ 17 Ausschuss
§ 18 Kassenprüfer
§ 19 Protokollierung
§ 20 Auflösung des Vereins
§ 21 Vermögensbindung bei Auflösung
§ 22 Inkrafttreten
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Gesprächskreis Ehemalige Synagoge Haiger-
loch”. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung lautet
der Name „Gesprächskreis Ehemalige Synagoge Haigerloch e.V.”.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Haigerloch.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Der Verein bezweckt die Erforschung der jüdischen Geschichte Haigerlochs,
die Erhaltung ihrer Denkmale und die Förderung von Begegnungen.
(2) Im Rahmen des Vereinszwecks sucht der Verein insbesondere folgende Aufgaben
zu erfüllen:
(a) Anregung und Förderung von Arbeiten zum Judentum und zur jüdischen
Geschichte in Haigerloch; Zusammenfassung der in der Erforschung tätigen Kräfte;
(b) Unterstützung der Bemühung der Stadt Haigerloch bei der Pflege des
jüdischen Erbes;
(c) Pflege der Kontakte zu ehemaligen jüdischen Einwohnern, ihren Nachkommen
und Angehörigen;
(d) Betreuung jüdischer Besucher;
(e) Verbreitung der Kenntnisse über das Judentum und der jüdischen Orts- und
Regionalgeschichte durch Dauer- und Wechselausstellungen, öffentliche Vorträge
und sonstige Veranstaltungen;
(f) Führungen für Besucher und besonders für Schulklassen;
(g) Beispielhafte Bewusstmachung der Ursachen und Wirkungen des Antisemitismus;
(h) Zusammenarbeit mit Vereinigungen, die eine entsprechende Zwecksetzung
verfolgen;
(i) Förderung und Beteiligung an Vorhaben und Einrichtungen, die dem
Vereinszweck dienen;
§ 3 Gemeinnützigkeit und Selbstlosigkeit
(1) Der Verein verfolgt mit seiner Zwecksetzung ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnittes
„steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder des Vereins und der Vereinsorgane erhalten in ihrer
Eigenschaft als solche keine Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen,
etwa auf Rückzahlung geleisteter Beiträge.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden,
die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.
(2) Ehegatten können Einzelmitglieder werden.
(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher
Aufnahmeantrag an den Vorstand.
(4) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei
Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die
Gründe mitzuteilen.