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Gesprächskreis ehemalige Synagoge Haigerloch e.V.
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Die Mitgliedschaft ist geregelt in § 4 der Satzung:
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden,
die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.
(2) Ehegatten können Einzelmitglieder werden.
(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher
Aufnahmeantrag an den Vorstand.
(4) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei
Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die
Gründe mitzuteilen.
Antragsformulare erhalten Sie beim Vorstand, welcher Ihnen auch gerne weitere
Fragen beantwortet.