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Gesprächskreis ehemalige Synagoge Haigerloch e.V.
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Die Mitgliedschaft ist geregelt in § 4 der Satzung:

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu unterstützen.

(2) Ehegatten können Einzelmitglieder werden.

(3) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand.

(4) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Antragsformulare erhalten Sie beim Vorstand, welcher Ihnen auch gerne weitere Fragen beantwortet.