Start
> > die jüdische Geschichte
Ende im Nationalsozialismus
Beginnende Ausgrenzung und Diskriminierung (1933 - 1935)
Am 30. Januar 1933 lebten in Haigerloch 193 Juden: Männer, Frauen und Kinder,
was einem prozentualen Anteil von 14 % der Gesamtbevölkerung entsprach. Im
November 1942 gab es keine Juden mehr in Haigerloch. Was war in neun Jahren mit
ihnen geschehen? Wo waren sie?
In den ersten Jahren nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten wurden
die Juden zunehmend aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Auch in Haigerloch
zeigte sich die Veränderung des politischen Klimas schon bald: Zwar fand der
Aufruf zum Boykott der jüdischen Geschäfte am 1. April 1933 in Haigerloch
keinen Anklang, erst in den späteren Jahren wurden auch hier jüdische Geschäfte
boykottiert.
Die im März 1933 in den Haigerlocher Gemeinderat wiedergewählten Juden Jakob
Hohenemser und Louis Ullmann mussten auf erheblichen Druck im August ihre
Mandate niederlegen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Issi Bernheimer
und Adolf Hohenemser wurden aus der Wehr verdrängt. Der Volkstrauertag 1934
fand erstmals unter Ausschluss des Reichsbundes Jüdischer Frontsoldaten statt.
1935 ordnete der Bürgermeister auf Antrag des Schulleiters getrennte Badezeiten
für christliche und jüdische Kinder an. Im gleichen Jahr warnten die
"Hohenzollerischen Blätter" vor einem Juden, der es auf "arische" Frauen
abgesehen habe. Für den Wiederholungsfall wird mit dem "Volkszorn" gedroht.
Immer wieder kam es zu willkürlichen Verhaftungen von Juden und deren
Einweisung in "Schutzhaftlager", die Entlassenen unterlagen einer strengen
polizeilichen Meldepflicht.
Umfassende Ausgrenzung und Entrechtung: Von den "Nürnberger Gesetzen” bis zur
"Reichspogromnacht”
(1935 – 1938)
Die "Nürnberger Gesetze" hatten weitestgehende Auswirkungen auf die
Lebensverhältnisse der Juden. Es handelte sich hierbei um zwei Gesetze: Das
sogenannte "Blutschutzgesetz" verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen
Geschlechtsverkehr zwischen Juden und "Deutschblütigen". Letzterer wurde als
Straftat mit Zuchthaus geahndet. Ab 1939 wurde nicht selten sogar die
Todesstrafe verhängt. Da schon der bloße Verdacht der "Rassenschande"
gefährlich war, gerieten die Juden immer weiter in die Isolation und wurden
Menschen zweiter Klasse. Das "Reichsbürgergesetz" verlieh den "Ariern" den
Rechtsstatus eines "Reichsbürgers", woran alle politischen Rechte geknüpft
waren. Die Juden behielten nur die "Staatsbürgerschaft". Jude war, wer von drei
jüdischen Großelternteilen abstammte, als Jude galt (so genannter
"Geltungsjude"), wer zwei jüdische Großeltern hatte und der jüdischen
Glaubensgemeinschaft angehörte oder mit einem Volljuden verheiratet war.
Die Juden wurden verschärftem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt mit dem Ziel,
sie ganz aus dem Wirtschaftsleben auszuschalten. 1938 gab es eine regelrechte
Arisierungswelle. 1935 nannte die NS-Schrift "Deutscher kauf nicht beim Juden!"
in Haigerloch 39 jüdische Geschäfte, 1938 gab es noch 31, und 13 jüdische
Firmen mussten in diesem Jahr aufgelöst werden. Der Viehwirtschaftsverband
schloss seit dem Frühjahr 1938 jüdische Viehhändler vom Beruf aus, was man
verharmlosend als "Berufsbereinigung" bezeichnete. Im September 1938 verloren
die Wandergewerbsscheine ihre Gültigkeit. Die zahlreichen jüdischen Viehhändler
Haigerlochs waren vom Markt gedrängt, nur ein christlicher Viehhändler war noch
aus Haigerloch tätig. Sämtliche "jüdischen" Gewerbebetriebe wurden 1938
registriert und gekennzeichnet. Nach und nach verloren die kleineren
Unternehmer ihre Konzession. Größere Unternehmen wurden "arisiert" durch
Zwangsenteignung der jüdischen Besitzer. In Haigerloch traf dies in mindestens
einem Fall zu (Oel- und Fetthandlung Benno Reutlinger). Auch die Firma H. und
H. Levi Manufakturen, die noch von 1934 bis 1937 einen christlichen Lehrling
ausbildete, wechselte den Besitzer. Die "Arisierung" der jüdischen Geschäfte
und des jüdischen Grundbesitzes ging auch in Haigerloch voran. Vor allem durch
die Emigration wurden Häuser von Juden an "Arier" verkauft. In Haigerloch
existierten gar detaillierte Listen von "Kaufliebhabern".
Auch die jüdischen Gemeinden als Körperschaften wurden mit verschärften
Repressalien überzogen. Im März 1938 verloren sie ihren Status als öffentlich
rechtliche Körperschaften. Da die Abgaben der Gemeindemitglieder auf
freiwilliger Basis erfolgten, erwuchsen den Gemeinden angesichts der
wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder erhebliche Probleme.
Das reiche jüdische Vereinsleben in Haigerloch, das die Behörden seit 1936
durch zunächst vierteljährliche, später durch monatliche Meldepflichten sorgsam
überwachten, kam Ende 1938 völlig zum Erliegen.
Die jüdische Volksschule wurde zum 1. Oktober 1939 aufgehoben.
Die „Reichspogromnacht” vom 9./10. November 1938
Das Geschehen "in der Nacht, als die Synagogen brannten", war ein Terrorakt von
bisher unbekanntem Ausmaß und ist das wohl am besten dokumentierte Ereignis in
der nationalsozialistischen Zeit. Anlass für die Zerstörungsorgie war angeblich
das Attentat des jungen polnischen Juden Herschel Grynszpan auf den deutschen
Gesandtschaftsrat Ernst vom Rath in Paris am 7. November 1938. Auch die Juden
in Haigerloch mussten hilflos zusehen, wie ihre Synagoge zwar nicht in Brand
gesteckt, aber doch schwer demoliert und zahlreiche Häuser beschädigt wurden.
Die zehn jüdischen Kaufleute Leopold Hirsch, Siegfried Katz, Alfred Levi,
Hermann Levi, Wilhelm Levi, Benno Reutlinger, Paul Singer, Max Ullmann, Louis
Ullmann, Sally Ullmann und der Lehrer Gustav Spier wurden verhaftet und in das
KZ Dachau eingeliefert. Sie kamen erst nach Wochen wieder frei.
Von einem "spontanen Volkszorn" konnte in Haigerloch ebenso wenig gesprochen
werden wie anderenorts. Die Ausschreitungen waren von der NSDAP organisiert und
wurden von ihr, der SA und der SS durchgeführt. Die örtlichen SA- und SS-Führer
erhielten in der Regel telefonisch die entsprechenden Befehle, mit ihren rasch
zusammengerufenen Mannschaften die Aktionen durchzuführen. In einem
parteiinternen Bericht des Obersten Parteigerichts der NSDAP vom Februar 1939,
der 1946 in Nürnberg dem Internationalen Militärgerichtshof als Beweisstück
vorgelegt wurde, stand:
"Die mündlich gegebenen Weisungen des Reichspropagandaleiters sind von
sämtlichen anwesenden Parteiführern so verstanden worden, dass die Partei nach
außen nicht als Urheber der Demonstrationen in Erscheinung treten, sie in
Wirklichkeit aber organisieren und durchführen sollte."
Die Zerstörung der Gotteshäuser und die Vernichtung von Kultgegenständen
erweckten im Inland und besonders im Ausland Abscheu.
Sogar die NS-Führung sah ein, dass die Ausschreitungen zu weit gegangen waren.
Noch am 10. November befahl Goebbels das Ende der Aktionen. Als die NS-Führung
erkannte, dass für die entstandenen Verwüstungen die deutsche Versicherungs-
und damit die Volkswirtschaft aufzukommen hatte, handelte sie rasch: Nach der
"Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes" vom 12. November 1938
hatten die jüdischen Kultusgemeinden auf eigene Kosten die Trümmer ihrer
Synagogen zu beseitigen. Auch demolierte Geschäfte waren von den jüdischen
Inhabern selbst instand zu setzen. Die Versicherungsansprüche der Juden wurden
zugunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt. Darüber hinaus mussten die Juden
in Deutschland eine "Sühneleistung" von einer Milliarde Reichsmark aufbringen.