Pfeil zurück Start > > die jüdische Geschichte

Ende im Nationalsozialismus

Beginnende Ausgrenzung und Diskriminierung (1933 - 1935)

Am 30. Januar 1933 lebten in Haigerloch 193 Juden: Männer, Frauen und Kinder, was einem prozentualen Anteil von 14 % der Gesamtbevölkerung entsprach. Im November 1942 gab es keine Juden mehr in Haigerloch. Was war in neun Jahren mit ihnen geschehen? Wo waren sie?

In den ersten Jahren nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten wurden die Juden zunehmend aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Auch in Haigerloch zeigte sich die Veränderung des politischen Klimas schon bald: Zwar fand der Aufruf zum Boykott der jüdischen Geschäfte am 1. April 1933 in Haigerloch keinen Anklang, erst in den späteren Jahren wurden auch hier jüdische Geschäfte boykottiert.

Die im März 1933 in den Haigerlocher Gemeinderat wiedergewählten Juden Jakob Hohenemser und Louis Ullmann mussten auf erheblichen Druck im August ihre Mandate niederlegen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Issi Bernheimer und Adolf Hohenemser wurden aus der Wehr verdrängt. Der Volkstrauertag 1934 fand erstmals unter Ausschluss des Reichsbundes Jüdischer Frontsoldaten statt. 1935 ordnete der Bürgermeister auf Antrag des Schulleiters getrennte Badezeiten für christliche und jüdische Kinder an. Im gleichen Jahr warnten die "Hohenzollerischen Blätter" vor einem Juden, der es auf "arische" Frauen abgesehen habe. Für den Wiederholungsfall wird mit dem "Volkszorn" gedroht. Immer wieder kam es zu willkürlichen Verhaftungen von Juden und deren Einweisung in "Schutzhaftlager", die Entlassenen unterlagen einer strengen polizeilichen Meldepflicht.



Umfassende Ausgrenzung und Entrechtung: Von den "Nürnberger Gesetzen” bis zur "Reichspogromnacht” (1935 – 1938)

Die "Nürnberger Gesetze" hatten weitestgehende Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der Juden. Es handelte sich hierbei um zwei Gesetze: Das sogenannte "Blutschutzgesetz" verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und "Deutschblütigen". Letzterer wurde als Straftat mit Zuchthaus geahndet. Ab 1939 wurde nicht selten sogar die Todesstrafe verhängt. Da schon der bloße Verdacht der "Rassenschande" gefährlich war, gerieten die Juden immer weiter in die Isolation und wurden Menschen zweiter Klasse. Das "Reichsbürgergesetz" verlieh den "Ariern" den Rechtsstatus eines "Reichsbürgers", woran alle politischen Rechte geknüpft waren. Die Juden behielten nur die "Staatsbürgerschaft". Jude war, wer von drei jüdischen Großelternteilen abstammte, als Jude galt (so genannter "Geltungsjude"), wer zwei jüdische Großeltern hatte und der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörte oder mit einem Volljuden verheiratet war.

Die Juden wurden verschärftem wirtschaftlichem Druck ausgesetzt mit dem Ziel, sie ganz aus dem Wirtschaftsleben auszuschalten. 1938 gab es eine regelrechte Arisierungswelle. 1935 nannte die NS-Schrift "Deutscher kauf nicht beim Juden!" in Haigerloch 39 jüdische Geschäfte, 1938 gab es noch 31, und 13 jüdische Firmen mussten in diesem Jahr aufgelöst werden. Der Viehwirtschaftsverband schloss seit dem Frühjahr 1938 jüdische Viehhändler vom Beruf aus, was man verharmlosend als "Berufsbereinigung" bezeichnete. Im September 1938 verloren die Wandergewerbsscheine ihre Gültigkeit. Die zahlreichen jüdischen Viehhändler Haigerlochs waren vom Markt gedrängt, nur ein christlicher Viehhändler war noch aus Haigerloch tätig. Sämtliche "jüdischen" Gewerbebetriebe wurden 1938 registriert und gekennzeichnet. Nach und nach verloren die kleineren Unternehmer ihre Konzession. Größere Unternehmen wurden "arisiert" durch Zwangsenteignung der jüdischen Besitzer. In Haigerloch traf dies in mindestens einem Fall zu (Oel- und Fetthandlung Benno Reutlinger). Auch die Firma H. und H. Levi Manufakturen, die noch von 1934 bis 1937 einen christlichen Lehrling ausbildete, wechselte den Besitzer. Die "Arisierung" der jüdischen Geschäfte und des jüdischen Grundbesitzes ging auch in Haigerloch voran. Vor allem durch die Emigration wurden Häuser von Juden an "Arier" verkauft. In Haigerloch existierten gar detaillierte Listen von "Kaufliebhabern".

Auch die jüdischen Gemeinden als Körperschaften wurden mit verschärften Repressalien überzogen. Im März 1938 verloren sie ihren Status als öffentlich rechtliche Körperschaften. Da die Abgaben der Gemeindemitglieder auf freiwilliger Basis erfolgten, erwuchsen den Gemeinden angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder erhebliche Probleme.

Das reiche jüdische Vereinsleben in Haigerloch, das die Behörden seit 1936 durch zunächst vierteljährliche, später durch monatliche Meldepflichten sorgsam überwachten, kam Ende 1938 völlig zum Erliegen.

Die jüdische Volksschule wurde zum 1. Oktober 1939 aufgehoben.



Die „Reichspogromnacht” vom 9./10. November 1938

Das Geschehen "in der Nacht, als die Synagogen brannten", war ein Terrorakt von bisher unbekanntem Ausmaß und ist das wohl am besten dokumentierte Ereignis in der nationalsozialistischen Zeit. Anlass für die Zerstörungsorgie war angeblich das Attentat des jungen polnischen Juden Herschel Grynszpan auf den deutschen Gesandtschaftsrat Ernst vom Rath in Paris am 7. November 1938. Auch die Juden in Haigerloch mussten hilflos zusehen, wie ihre Synagoge zwar nicht in Brand gesteckt, aber doch schwer demoliert und zahlreiche Häuser beschädigt wurden. Die zehn jüdischen Kaufleute Leopold Hirsch, Siegfried Katz, Alfred Levi, Hermann Levi, Wilhelm Levi, Benno Reutlinger, Paul Singer, Max Ullmann, Louis Ullmann, Sally Ullmann und der Lehrer Gustav Spier wurden verhaftet und in das KZ Dachau eingeliefert. Sie kamen erst nach Wochen wieder frei.

Von einem "spontanen Volkszorn" konnte in Haigerloch ebenso wenig gesprochen werden wie anderenorts. Die Ausschreitungen waren von der NSDAP organisiert und wurden von ihr, der SA und der SS durchgeführt. Die örtlichen SA- und SS-Führer erhielten in der Regel telefonisch die entsprechenden Befehle, mit ihren rasch zusammengerufenen Mannschaften die Aktionen durchzuführen. In einem parteiinternen Bericht des Obersten Parteigerichts der NSDAP vom Februar 1939, der 1946 in Nürnberg dem Internationalen Militärgerichtshof als Beweisstück vorgelegt wurde, stand: "Die mündlich gegebenen Weisungen des Reichspropagandaleiters sind von sämtlichen anwesenden Parteiführern so verstanden worden, dass die Partei nach außen nicht als Urheber der Demonstrationen in Erscheinung treten, sie in Wirklichkeit aber organisieren und durchführen sollte." Die Zerstörung der Gotteshäuser und die Vernichtung von Kultgegenständen erweckten im Inland und besonders im Ausland Abscheu.

Sogar die NS-Führung sah ein, dass die Ausschreitungen zu weit gegangen waren. Noch am 10. November befahl Goebbels das Ende der Aktionen. Als die NS-Führung erkannte, dass für die entstandenen Verwüstungen die deutsche Versicherungs- und damit die Volkswirtschaft aufzukommen hatte, handelte sie rasch: Nach der "Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes" vom 12. November 1938 hatten die jüdischen Kultusgemeinden auf eigene Kosten die Trümmer ihrer Synagogen zu beseitigen. Auch demolierte Geschäfte waren von den jüdischen Inhabern selbst instand zu setzen. Die Versicherungsansprüche der Juden wurden zugunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt. Darüber hinaus mussten die Juden in Deutschland eine "Sühneleistung" von einer Milliarde Reichsmark aufbringen.